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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Ferienwohnungen durch Jörg Pahl und Hans-Jörn Erdmann

Vermieter & Eigentümer:
Jörg Pahl
Hauptstraße 16a
25590 Osterstedt
Telefon: 0172 4403179
E-Mail: pahl.joerg@t-online.de

Hans-Jörn Erdmann
Im Eck 3
25575 Beringstedt
Telefon: 0172 4403179
E-Mail: pahl.joerg@t-online.de


AGB inkl WLAn-Nutzungsvereinbarung für Website

§ 1 Abschluss des Beherbergungsvertrages
1. Die Buchung stellt ein Angebot des Gastes zum Abschluss des Mietvertrages dar und erfolgt

a) mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, der mit den Worten „kostenpflichtig buchen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht. Andernfalls handelt es sich nur um eine unverbindliche Anfrage, derer beidseitiger schriftliche Zustimmung zur Schließung eines Mietvertrags bedarf.

b) durch Erklärung der Buchung persönlich vor Ort, per E-Mail, per Telefon oder per Brief. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Die Vertragsannahme erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung durch Familie Jörg Pahl. Der Beherbergungsvertrag mit den Eigentümern kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande. Der Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung der termingerechten Leistung der nach den jeweiligen Buchungsbedingungen zu leistenden Anzahlung. Ohne die vertragsgerechte Leistung der Anzahlung sind die Eigentümer nicht an die Buchungsbestätigung gebunden.


§ 2 Aufenthalt
Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Mieter pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind.

Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.


§ 3 Leistungen, Preise und Bezahlung
Die im Buchungsangebot bzw. im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zusatzleistungen wie Bettwäsche, Handtücher oder eine Reiserücktrittsversicherung können gegen Gebühr hinzugebucht werden. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der Gemeinde Zingst zu entrichten. Diese wird als gesonderte Position im Angebot ausgewiesen. Der Mietpreis ist bis 21 Tage vor Anreise durch Überweisung auf das im Angebot angegebene Konto oder spätestens am Anreisetag zu begleichen, sofern eine nicht ferner als 21 Tage vor Anreise erfolgt. Nach Vertragsabschluss ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% der Mietsumme zu leisten. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung.


§ 4 Rücktritt/ Stornierung
1. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Nach § 537 BGB wird der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.

Generell gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bis 45 Tage vor Mietbeginn sind 20% des Mietpreises fällig.
44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn sind 30% des Mietpreises fällig.
32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn sind 60% des Mietpreises fällig.
21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn sind 90% des Mietpreises fällig.
Bis 11 Tage vor Mietbeginn sind 100% des Mietpreises fällig.

Ein Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

2. Die Eigentümer können die gebuchte Leistung unter Angabe von Gründen bis 21 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt der Eigentümer entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten für die Eigentümer ist ebenfalls ausgeschlossen.


§ 5 Mängel der Unterkunft
Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, hat der Mieter den Eigentümern den Mangel unverzüglich (regelmäßig innerhalb von 24 Stunden) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.


§ 6 Haftung
Die Eigentümer haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 1234567 Euro fällig.


§ 7 Obliegenheiten des Gastes
Der Gast hat das gemietete Objekt pfleglich zu behandeln und hat Schäden, die durch ihn oder Mitreisende schuldhaft verursacht wurden, unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) zu melden. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, den Verursacher bei größeren Schäden für den entstandenen Schaden aufzukommen zu lassen. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl darf nicht ohne Absprache geändert werden. Eine Überbelegung kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages oder einer Mehrvergütung führen.

Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist ausdrücklich untersagt. Ebenso ist das Rauchen in den Innenräumen ausdrücklich untersagtBei Zuwiderhandlung kommt der Mieter für den entstandenen Schaden auf..

Das Objekt ist bei Abreise „besenrein“ mit abgewaschenem Geschirr, ausgeräumter Geschirrspülmaschine und entsorgtem Müll zu verlassen.

Elektrische Fahrzeuge sind nur an den dafür vorgesehenen Ladestationen anzuschließen und nicht an privaten Ladestationen des Ferienobjektes zu laden.

Am vereinbarten Abreisetag sind die am Anreisetag ausgehändigten Schlüssel vollzählig bis 10 Uhr im Büro über den Schlüsseltresor abzugeben. Bei Verlust der Schlüssel wird Rücksprache mit dem Eigentümern gehalten. Die neue Schließanlage bzw. ein neuer Zylinder inklusive der passenden Schlüssel, wird dann auf Kosten des Mieters angefertigt.


§ 8 An- und Abreisezeiten
Die Anreise kann ab 15 Uhr erfolgen. Eventuelle frühere Anreisen sind nur nach Verfügbarkeit und Absprache möglich. Zur Hauptsaison behalten sich die Eigentümer das Recht vor, dass die Schlüsselübergabe im Ausnahmefall und nach Rücksprache mit dem Mieter spätestens bis 16.00 Uhr erfolgen kann. Die Abreise erfolgt bis spätestens um 10 Uhr, soweit nichts anderes mit den Eigentümern vereinbart wurde. Kann die Anreise nicht während der Geschäftszeiten der Firma erfolgen, hat der Mieter sich rechtzeitig mit den Eigentümern in Verbindung zu setzen, um die Schlüsselübergabe zu vereinbaren.

Der Mieter ist verpflichtet, den Eigentümern über einen späteren Anreisezeitpunkt rechtzeitig zu informieren. Wird dieses unterlassen, ist der Vermittler berechtigt, das gebuchte Ferienobjekt bei einer Übernachtung zwei Stunden danach, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu vermieten.


§ 9 Preise und Objektangaben
Alle Preise auf der Internetseite und in anderen Printmedien stehen unter Vorbehalt. Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung gemachten Angaben. Die auf der Webseite und in anderen Printmedien gezeigten Fotos und Grundrisse zu den angebotenen Objekten beruhen auf Informationen der Eigentümer. Irrtümer sind hier nicht ausgeschlossen.


§ 10 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.


§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.


§ 12 Bereitstellung eines Zugangs zum WLAN-Netzwerk
1. Der Mieter hat während seines Aufenthalts in der Ferienunterkunft die Möglichkeit der kostenlosen Mitbenutzung des vorhandenen WLAN-Zugangs. Dies ist ein Service, der von den Eigentümern angeboten wird und jederzeit widerruflich ist. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, den Betrieb des WLANs jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken. Auch der Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten über das WLAN kann jederzeit durch die Eigentümer gesperrt werden. Dies betrifft beispielsweise gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten. Die Eigentümer übernehmen zudem keine Gewähr hinsichtlich Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.

2. Durch die Eingabe des Passworts hat der Mieter Zugang zum WLAN. Die Zugangsdaten werden dem Mieter von den Eigentümern mitgeteilt und sind ausschließlich für dessen persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden, daher verpflichtet sich der Mieter, die Zugangsdaten stets geheim zu halten. Zudem haben die Eigentümer das Recht, das Passwort für den Internetzugang jederzeit zu ändern.

3. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des WLANs und sämtliche Risiken, die hieraus entstehen können. Der Internetzugang, den die Eigentümer zur Verfügung stellen, beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz. Der zur Verfügung gestellte WLAN-Anschluss ist lediglich mit einer WPA2-Verschlüsselung ausgestattet, welche den Datenverkehr vor dem Zugriff durch Dritte schützt. Weitere Schutzeinrichtungen obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters. Die Eigentümer weisen deshalb an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Mieter obliegt, sein Endgerät mit einer Virenschutzsoftware zu schützen. Hierfür ist eine Firewall oder ein Virenschutz geeignet. Die Eigentümer haften nicht für eventuelle Schäden an digitalen Medien oder Endgeräten des Mieters, welche durch die Internetnutzung verursacht wurden. Ausnahmen hiervon gibt es lediglich in den Fällen, in denen der Schaden von den Eigentümern oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

4. Der Mieter entbindet die Eigentümer von allen Kosten und Aufwänden, die durch eventuelle Ansprüche Dritter entstehen, falls diese auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses oder eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter zurückzuführen sind. Der Mieter ist außerdem für die Nutzung des WLANs und aller daraus resultierenden Kosten verantwortlich. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte. Der Mieter stimmt zu, dass er für alle Kosten, die aus der Nutzung des WLANs entstehen, selbst verantwortlich ist.

5. Bei der Nutzung des Internetzugangs müssen vom Mieter alle bundesdeutschen Gesetze eingehalten werden. Der Mieter stimmt zu, den Internetzugang nicht für die folgenden oder ähnliche Zwecke zu verwenden:

- Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (Filesharing) oder Schadsoftware (Viren)
- Download von nicht legalen Inhalten
- Versand von belästigenden, bedrohenden, gewalthaltigen, verleumderischen, entehrenden, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
- Versand von Massenbenachrichtigungen oder Werbung (Spam)
- Aktivitäten, die gegen geltendes Recht insbesondere das Kinder- und Jugendschutzgesetz in irgendeiner Art verstoßen

6. Die Verbindungsdaten (IP-Adresse, MAC-Adresse, Nutzungszeiten) werden gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungs-, Fehler- oder Missbrauchsanalyse notwendig ist. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, diese Benutzerinformationen jederzeit zu offenbaren, wenn dies als erforderlich erachtet wird, um den geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Rechtsverfahren oder Anfragen seitens der Verfolgungsbehörden zu entsprechen.


§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen die Eigentümer ist ausschließlich der Sitz der Eigentümer. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen der Eigentümer der Sitz der Eigentümer vereinbart.

Stand 16.06.2025